Art 7 Abs. 1 AAÜG-ÄndGGesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1997 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Art 6 OpfBEinr/BArchG2017uaÄndGGesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
Dieses Gesetz tritt am 17. Juni 2021 in Kraft.
Art 19 BeschNeuRGGesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1999 in Kraft.
Art 13 2. GleiBGGesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Dieses Gesetz tritt am 1. September 1994 in Kraft.
Art 4 AuslSchuldAbkAGErG 3Drittes Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.