Gesetze
Gesetz wird geladen …
Staatsanwaltschaften bestehen am Sitz der Oberlandesgerichte und am Sitz der Landgerichte. Die Staatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten führen die Bezeichnung „Generalstaatsanwaltschaft“.
Die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten nehmen auch die staatsanwaltlichen Geschäfte bei den Amtsgerichten ihres Bezirks wahr. Abschnitt 2: Arbeitsgerichte
Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das Anwaltsgericht seinen Sitz hat (§ 119 Abs. 2), nimmt in den Verfahren vor dem…
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Landgericht werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der…
Bei den Staatsanwaltschaften und den Generalstaatsanwaltschaften werden Staatsanwaltsräte gebildet. Bei den Generalstaatsanwaltschaften werden zudem…
den Generalstaatsanwaltschaften und den Staatsanwaltschaften die jeweilige Generalstaatsanwältin oder der jeweilige Generalstaatsanwalt.
Die Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften (§ 153 des Gerichtsverfassungsgesetzes) erledigen alle Aufgaben, die ihnen nach Rechts- und…
Die Einrichtung von Abteilungen bei den Staatsanwaltschaften bestimmt die jeweilige Behördenleitung mit Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.