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Den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei den Amtsgerichten werden folgende Aufgaben übertragen:
auf Anordnung des Gerichts Siegelungen, Entsiegelungen und Inventuren vorzunehmen;
in gerichtlichen Angelegenheiten, die nicht von den deutschen Prozessordnungen betroffen werden, Gesuche zu Protokoll zu nehmen und das Protokoll erforderlichenfalls der zuständigen Stelle zu übersenden;
in Schiffs- und Schiffbauregistersachen
die Bekanntmachung der Eintragung,
die Gestattung der Einsicht in die Registerakten,
die Erteilung von Abschriften aus dem Register oder den Registerakten,
die Beglaubigung von Abschriften,
die Erteilung von Bescheinigungen und Zeugnissen mit Ausnahme der Schiffsurkunden an dritte Personen oder Stellen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen;
solche gemäß § 5 des Kirchenaustrittsgesetzes vom 26. Mai 1981 (GV. NRW. S. 260) in der jeweils geltenden Fassung.
Abschnitt 3: Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
Mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann auch betraut werden,
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ist zuständig:
Die Urkundsbeamten der Geschäftsstellen bei den Gerichten nehmen die ihnen in den Verfahrensordnungen zugewiesenen Aufgaben wahr.
die Geschäfte bei der Annahme von Testamenten und Erbverträgen zur amtlichen Verwahrung nach den §§ 346 und 347 des Gesetzes über das Verfahren in…
die Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen gerichtlicher Urkunden nach § 797 Absatz 3 der Zivilprozessordnung (§ 20 Nummer 13 des…
welche Aufgaben dem stellvertretenden Urkundsbeamten zugewiesen werden dürfen und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.