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Neben den ihnen nach Bundesrecht obliegenden Dienstverrichtungen sind Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher zuständig:
zur Aufnahme von Wechsel- und Scheckprotesten;
zur Vornahme freiwilliger Versteigerungen von Mobilien, von Früchten auf dem Halm und von Holz auf dem Stamme.
Abschnitt 4: Justizwachtmeisterdienst
Der Justizwachtmeisterdienst kann zur Erledigung sonstiger dienstlicher Aufgaben herangezogen werden, soweit die Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 nicht…
Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend. Zuständig für die Entscheidung ist das für Justiz zuständige Ministerium. Es kann seine Befugnis durch Rechtsverordnung ganz…
für andere betroffene Personen, wenn diese dort mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 2 Absatz 1 betraut werden sollen,
sowie in den übrigen gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Abschnitt 3: Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
Der Justizwachtmeisterdienst kann die zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 30a Absatz 1 notwendigen Maßnahmen treffen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.