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In Ergänzung der §§ 31a bis 31c sind gegenüber einer Person, die einer Freiheitsentziehung unterworfen ist, folgende Maßnahmen zulässig:
Eine Fesselung der Person kann erfolgen, wenn die Gefahr von Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, die Gefahr der Selbstverletzung oder Selbsttötung besteht oder die Beaufsichtigung nicht ausreicht, eine Entweichung zu verhindern.
Sofern die Person entwichen ist oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb des Justizgebäudes aufhält, kann diese festgenommen und in das Justizgebäude oder in die für die Freiheitsentziehung zuständige Einrichtung zurückgebracht werden.
In Vorführhafträumen kann die Person, auch mittels optisch-elektronischer Einrichtungen, vorübergehend oder dauerhaft überwacht werden, wenn die Gefahr der Entweichung, von Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen oder die Gefahr der Selbstverletzung oder Selbsttötung besteht; § 69 Absatz 4 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2015 (GV. NRW. S. 76) und § 24 Absatz 5 und 7 Satz 2 des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 12. Oktober 2018 (GV. NRW. S. 555) sind in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden.
Gegen Gefangene können besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden, wenn nach ihrem Verhalten oder auf Grund ihres seelischen Zustandes in erhöhtem Maße die…
Bei einer erheblichen Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung in der Einrichtung, insbesondere bei Fremd- oder Selbstgefährdung oder bei Fluchtgefahr sowie…
Gegen eine untergebrachte Person kann als weitere besondere Sicherungsmaßnahme eine Fesselung durch die therapeutische Leitung angeordnet werden, wenn nach…
Bei Gewalttätigkeiten, Widerstand, Fluchtversuchen, Eigengefährdung oder wenn besondere Umstände für eine Befreiung der in Gewahrsam genommenen Personen…
Gegen Gefangene können besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden, wenn nach ihrem Verhalten oder aufgrund ihres seelischen Zustandes in erhöhtem Maße die…
Versucht eine untergebrachte Person, sich bei durch Beschäftigte der Einrichtung begleiteten Aufenthalten außerhalb der Einrichtung der Unterbringung zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.