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Bei Gewalttätigkeiten, Widerstand, Fluchtversuchen, Eigengefährdung oder wenn besondere Umstände für eine Befreiung der in Gewahrsam genommenen Personen sprechen, sind unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit folgende Maßnahmen zulässig:
Fesselung gemäß § 62 PolG NRW,
Unterbringung unter Dauerbeobachtung außerhalb einer Gewahrsamszelle.
Fixierung ist die Fesselung an die in den Gewahrsamszellen dafür vorgesehenen Fixierungsstellen in Form von Griffmulden mittels der bei der Polizei Nordrhein-Westfalen zulässigen Fixierungsmittel. Fixierungen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass die Betätigung der Meldeeinrichtung mittels Sensortaster der Zellenrufanlage durch die betroffene Person gewährleistet ist oder eine ständige persönliche Beobachtung erfolgt. Körperliche Einwirkungen auf den Rücken- und Brustbereich sind zu vermeiden. Liegen Indikatoren und Verhaltensauffälligkeiten vor, ist zur Verhinderung eines lagebedingten Erstickungstodes eine Fixierung der in Gewahrsam genommenen Personen grundsätzlich in Seitenlage oder im Sitzen durchzuführen. Eine durchgängige persönliche Beobachtung ist bei der in der Seitenlage oder im Sitzen fixierten Person zu gewährleisten. Bei Zweifeln an der Gewahrsamsfähigkeit ist diese gemäß § 6 Absatz 2 unverzüglich ärztlich feststellen zu lassen.
Für die Fixierung sämtlicher Gliedmaßen an die in polizeilichen Gewahrsamseinrichtungen dafür vorgesehenen Fixierungsstellen, die absehbar von nicht nur kurzfristiger Dauer ist, gilt § 37a PolG NRW.
Im Zuge der Ingewahrsamnahme einer Person sind Sicherstellungen auf der Grundlage des § 43 PolG NRW zu prüfen.
Die Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen über die besonderen Sicherungsmaßnahmen (§ 69), die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen und…
die Fesselung oder Fixierung.
Die Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen über die besonderen Sicherungsmaßnahmen (§ 69), die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen und…
Bei einer erheblichen Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung in der Einrichtung, insbesondere bei Fremd- oder Selbstgefährdung oder bei Fluchtgefahr sowie…
Fixierung in der Form der Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch mechanische Hilfsmittel
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.