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Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen personenbezogene Daten über die von ihnen herangezogenen Sachverständigen von Amts wegen an die Kammern im Geltungsbereich dieses Gesetzes übermitteln, denen die Sachverständigen angehören oder von denen diese benannt oder öffentlich bestellt und vereidigt worden sind.
Eine Übermittlung nach Absatz 1 ist zulässig zur Erfüllung der den Kammern gegenüber ihren Angehörigen und bei der Benennung sowie öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen obliegenden Aufgaben, wenn
gegen die Sachverständigen ein Ordnungsgeld verhängt oder der Vergütungsanspruch nach § 8a des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776) in der jeweils geltenden Fassung entfallen oder beschränkt worden ist,
Sachverständige die Pflichten nach den §§ 407, 407a, 411 Absatz 1 und 3 der Zivilprozessordnung sowie § 75 und § 72 in Verbindung mit § 48 Absatz 1 der Strafprozessordnung in der jeweils geltenden Fassung mehr als nur geringfügig verletzen oder
Tatsachen vorliegen, die geeignet sind, Zweifel an der besonderen Sachkunde oder Eignung, insbesondere der unabhängigen, gewissenhaften und unparteilichen Leistungserbringung zu begründen.
Die §§ 18 bis 21 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz sind entsprechend anzuwenden, soweit Bundesrecht keine Regelungen enthält. Kapitel 2: Ordentliche Gerichtsbarkeit Abschnitt 1: Gütestellen und Schlichtung
In anderen als in den in Absatz 1 genannten Fällen dürfen Gerichte und Staatsanwaltschaften personenbezogene Daten zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des…
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an andere als die in Absatz 1 Nummer 2 genannten zuständigen Stellen oder an nicht-öffentliche Stellen ist unter…
Die Übermittlung personenbezogener Daten ist auch zulässig, wenn sie für die Bearbeitung von Eingaben, parlamentarischen Anfragen oder Aktenvorlageersuchen…
Die Übermittlung personenbezogener Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden, an Stellen außerhalb des nachrichtendienstlichen Bereichs,…
Eine Übermittlung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit sie zur rechtmäßigen Erfüllung der in der Zuständigkeit der übermittelnden Stelle liegenden…
Sind mit personenbezogenen Daten, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden dürfen, weitere personenbezogene Daten der betroffenen Personen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.