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Dem hauptamtlichen Anstaltspfarrer obliegt die Seelsorge, die Wortverkündigung und die Sakramentsverwaltung in den Justizvollzugsanstalten des Saarlandes. Er betreut die evangelischen Insassen und wirkt mit bei der Persönlichkeitserforschung, beim Durchführen des Vollzugsplans, bei der Freizeitgestaltung und bei der Fürsorge gemäß den Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes.