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Die katholische Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten wird durch Pfarrer im Haupt- und Nebenamt (Anstaltspfarrer) wahrgenommen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Feier des Gottesdienstes, die Spendung der Sakramente, die Einzel- und Gruppenseelsorge einschließlich Zellenbesuche, die Erteilung von Unterricht und sozial-karitatives Handeln einschließlich der Mitwirkung bei der sozialen Hilfe.
Die Freiheit der Verkündigung und das Beicht- und Seelsorgegeheimnis sind zu wahren.