Vertrag zwischen dem Saarland und den Bistümern Speyer und Trier über Fragen der Rechtsstellung der Bistümer Speyer und Trier und ihrer Vermögensverwaltung
Die Vertragschließenden werden eine etwa in der Zukunft auftretende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung einer Bestimmung dieses Vertrages auf freundschaftliche Weise zu beseitigen suchen.
Art. 11 KiVermVwVtr SL
Art. 11 KiVermVwVtr SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen