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Der Minister für Rechtspflege wird Beschwerden der Anstaltsleitung über die Tätigkeit eines Anstaltspfarrers alsbald an das örtlich zuständige Bistum weiterleiten.
Das örtlich zuständige Bistum bemüht sich, solche Beschwerden im Gespräch mit dem Anstaltspfarrer im Beisein eines Vertreters des Rechtspflegeministeriums zu klären. Das Ergebnis ist in einem Protokoll festzuhalten.