Vereinbarung über kirchlichen Dienst an Polizeibeamten (Polizeiseelsorge) im Saarland Vom 25. Oktober 1978
Die Vertragschließenden werden eine etwa in Zukunft auftretende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung einer Bestimmung dieser Vereinbarung auf freundschaftliche Weise beseitigen.
§ 13 PolSeelsVbg SL
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