§ 3 KaffeeStGKaffeesteuergesetz
Für kaffeehaltige Waren gelten die §§ 15 bis 19 entsprechend.
§ 16 Abs. 2 Nr. 2 KaffeeStVBeförderungen in andere Mitgliedstaaten
die Kaffeeart nach § 2 des Gesetzes,
§ 20a Abs. 1 Nr. 1 KaffeeStVHerstellung von Kaffee außerhalb eines Steuerlagers
der Name, der Geschäftssitz und die Rechtsform des Unternehmens,
§ 1 Abs. 1 KaffeeV 2001Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte
Die in der Anlage aufgeführten Erzeugnisse unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht…
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KaffeeStVSteuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
das Aus-, Um- und Verpacken von Kaffee,