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Die Verordnung gilt nicht für die Bundeswehr, die Stationierungsstreitkräfte, die Polizeien des Bundes und des Landes sowie die Kontrolleinheiten der Hauptzollämter.
Das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506), das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957) jeweils in der jeweils geltenden Fassung und das Sprengstoffgesetz bleiben unberührt.
Dieses Gesetz gilt nicht für Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen. Auf tragbare Schusswaffen, für die eine Waffenbesitzkarte…
Das Waffengesetz ist auf die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugsbehörden, die Forstbehörden und den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW…
Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990…
Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der anderen der Aufsicht des Landes unterstehenden…
Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der anderen der Aufsicht des Landes unterstehenden…
Im Übrigen bleiben die Vorschriften über den Schusswaffengebrauch unberührt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.