KapErhStG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 KapErhStGInkrafttretenGesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln § 10Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. § 10