Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Änderungen durch die Verordnung vom 12. Februar 2026 (GV. NRW. S. 180) gelten erstmals für die Festsetzung von Zulassungszahlen zum Wintersemester 2026/27.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt erstmals für die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Wintersemester 1994/95. § 17…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und gilt erstmals für die Festsetzung von Zulassungszahlen zum Wintersemester 2017/18. Gleichzeitig…
§ 8 Absatz 1 Satz 1 in der ab dem 3. Juli 2026 geltenden Fassung gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2026/2027.
Für die Bestimmung der Zulassungszahl und die Vergabe der danach verfügbaren Studienplätze gelten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, die…
Für die Bestimmung der Zulassungszahl und die Vergabe der danach verfügbaren Studienplätze gelten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, die…
Für die Bestimmung der Zulassungszahl und die Vergabe der danach verfügbaren Studienplätze gelten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.