Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Berechnungsergebnis für den Studiengang Zahnmedizin ist anhand der klinischen Behandlungseinheiten der Lehreinheit Zahnmedizin zu überprüfen. Als Grenzwert für die jährliche Aufnahmekapazität ist 0,67 klinische Behandlungseinheiten für die Zahnerhaltungs- und Zahnersatzkunde je Studentin oder Student anzusetzen.
Weichen die Berechnungsergebnisse nach Absatz 1 und nach dem Zweiten Abschnitt unter Berücksichtigung der Überprüfung nach § 14 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3, 5 und 7 und Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 voneinander ab, so ist der Festsetzung der Zulassungszahl der niedrigste Wert zugrunde zu legen.
Das Berechnungsergebnis für den Studiengang Zahnmedizin ist anhand der klinischen Behandlungseinheiten der Lehreinheit Zahnmedizin zu überprüfen. Als Grenzwert…
Liegt das Berechnungsergebnis nach den Absätzen 1 und 2 niedriger als das des Zweiten Abschnitts unter Berücksichtigung der Überprüfung nach § 14 Absatz 2…
Liegt das Berechnungsergebnis für den vorklinischen Teil des Studiengangs Medizin niedriger als das für den klinischen Teil des Studiengangs, wird die…
Der Festsetzung der Zulassungszahlen nach § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 geht die Überprüfung voraus, ob im Rahmen der verfügbaren Mittel die Möglichkeiten…
Liegt das Berechnungsergebnis nach Absatz 1 niedriger als das des Zweiten Abschnitts unter Berücksichtigung der Überprüfung nach § 14 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3, 7 und…
Liegt das Berechnungsergebnis für den vorklinischen Teil des Studiengangs Medizin niedriger als das für den klinischen Teil des Studiengangs, wird die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.