Vereinbarung des Saarlandes mit den Bistümern Trier und Speyer über die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts Vom 13./16. Oktober 1969
Der Religionsunterricht an Gymnasien kann von Geistlichen oder Laientheologen mit abgeschlossener Ausbildung (1. und 2. Theologische Prüfung) erteilt werden.
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