KathRelLehrVbg SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 KathRelLehrVbg SLVereinbarung des Saarlandes mit den Bistümern Trier und Speyer über die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts Vom 13./16. Oktober 1969 § 5§ 7 § 6 KathRelLehrVbg SLDer Religionsunterricht an Realschulen [8] oder berufsbildenden Schulen kann erteilt werden von1.Geistlichen oder Laientheologen und