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Innerhalb der Buchungsbezirke können Objekte, wie Inseln, Bauwerksbereiche und Flächen mit besonderen Rechtsverhältnissen nach gegenseitiger Abstimmung zwischen der Administration du Cadastre et de la Topografie Luxemburg, der Bezirksregierung Trier (Obere Katasterbehörde) und dem saarländischen Minister der Finanzen, Abteilung Vermessungs-, Karten- und Katasterwesen (Oberste Katasterbehörde), flächenmäßig begrenzt und besonders bezeichnet werden. Die Buchungseinheit für den Nachweis dieser Flächen ist das Flurstück. Die Flurstücksgrenzen sind in der Regel örtlich nicht zu kennzeichnen.
Jedes Flurstück wird innerhalb des Buchungsbezirks mit einer Nummer bezeichnet. Dabei sind nur die Nummern 1 bis 99 zu verwenden. Das Flurstück/Objekt wird definiert durch den Namen des Buchungsbezirks, die Flur-/Sektionsbezeichnung "0" und die Flurstücksnummer.
Erstreckt sich ein Buchungsbezirk über mehrere Kartenblätter, so sind aus technischen Gründen in der Nähe des Kartenrandes zweckmäßig liegende zusätzliche Flurstücksgrenzen zu bilden.