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Die Liegenschaften des deutsch-luxemburgischen Hoheitsgebiets sind einschließlich der Grenzen der Buchungsbezirke in Liegenschaftskarten im Regelmaßstab 1:1.000 nach Lage, Form und Größe geometrisch eindeutig und mit ihrer Flurstücksnummer sowie der tatsächlichen Nutzung darzustellen.
Die Liegenschaftskarte wird als Inselkarte mit einer Bildfläche von 100 cm x 50 cm geführt und enthält im Bildrahmen die Koordinatenlinien des deutschen und luxemburgischen Koordinatensystems.
Die Kartenblätter der Liegenschaftskarte sind, beginnend an der belgischen Grenze mit der Nummer 1, durchlaufend zu nummerieren.
In der Liegenschaftskarte sind mindestens folgende Objekte darzustellen:
Grenzen des gemeinschaftlichen Hoheitsgebiets und der Buchungsbezirke einschließlich der Grenzzeichen zur Festlegung oder Sicherung des Grenzverlaufs,
Staats- und Landesgrenzen,
Grenzen der Verwaltungsbezirke (Kreise, Gemeinden),
Grenzen von Katasterbezirken (Gemarkungen, Fluren),
Flurstücke mit ihren Grenzen, Nummern und Grenzzeichen,
Nutzungsartengrenzen und -signaturen,
Bauwerksgrundrisse, Grundrisse von Verkehrsanlagen und bedeutenden sonstigen Anlagen im Bereich des gemeinschaftlichen Hoheitsgebiets,
Grundrisse bedeutender topographischer Objekte.
Die kartographische Gestaltung der Liegenschaftskarte richtet sich nach dem beigefügten Musterblatt (Anlage 2) [3] einschließlich der Zeichenerklärung (Anlage 3).