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Die Liegenschaften werden im Liegenschaftsbuch aufgeführt und beschrieben. Form und Inhalt des Liegenschaftsbuchs richten sich nach den jeweils geltenden luxemburgischen, rheinland-pfälzischen bzw. saarländischen Katasterbestimmungen.
Das Liegenschaftsbuch soll mindestens die Angaben zu Name und Nummer des Buchungsbezirks, Flurbezeichnung, Flurstücksnummer, tatsächliche Nutzung mit ihren Flächenangaben, Gesamtfläche des Flurstücks sowie Name des Grundstückseigentümers und Erbbauberechtigten enthalten.