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Der Träger des Rettungsdienstes regelt mit einem geeigneten Träger die Organisation und Durchführung des Wasserrettungsdienstes an Binnengewässern und Flüssen.
Die organisatorischen, personellen und materiellen Rahmenbedingungen der Wasserrettung richten sich unter Einbeziehung vorhandener Kapazitäten des Katastrophenschutzes nach den Maßstäben einer sachgerechten Gefahren- und Bedarfsanalyse durch den Träger des Rettungsdienstes.