Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen Vom 16. Oktober 1997*
Die bisher dem Landesvermessungsamt und den Katasterämtern zugewiesenen Zuständigkeiten gehen auf das neu errichtete Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen über.
§ 2 KatVermLAG SL
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