§ 4 KEPFachAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Der Ausbildungsbetrieb:
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz;
Arbeitsorganisation:
Arbeitsplanung,
Informations- und Kommunikationssysteme;
Kommunikation und Kooperation:
Kundenorientierte Kommunikation,
Teamarbeit und Kooperation;
Leistungserstellung:
Dienstleistungsangebot,
Rechtliche Rahmenbedingungen,
Qualitätssicherung;
Annahme und Abholung;
Umschlag;
Auslieferung:
Zustellungsvorbereitung,
Zustellungsdurchführung,
Zustellungsnachbearbeitung;
Kassenführung.