Anlage 2 KEPFachAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 885 - 886)
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis d,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Dienstleistungsangebot, Lernziel a,
Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel b,
Umschlag, Lernziele a und b,
Zustellungsvorbereitung, Lernziele d und e,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Arbeitsplanung, Lernziele a, b und d,
Informations- und Kommunikationssysteme,
Dienstleistungsangebot, Lernziel b,
Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel c,
Qualitätssicherung, Lernziel a,
Annahme und Abholung, Lernziel a,
Umschlag, Lernziel c,
Zustellungsvorbereitung, Lernziele b und c,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Umweltschutz,
Arbeitsplanung, Lernziel c,
Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und b,
Qualitätssicherung, Lernziel d,
Zustellungsdurchführung,
Kassenführung, Lernziel a,
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a und b,
Qualitätssicherung, Lernziel c,
Zustellungsnachbearbeitung
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition fortzuführen.
Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele c bis e,
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c,
Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziele a und e,
Zustellungsvorbereitung, Lernziel a,
Kassenführung, Lernziele b und c,
Zustellungsdurchführung, Lernziele a und b,
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele e und f,
Arbeitsplanung, Lernziel e,
Dienstleistungsangebot, Lernziel c,
Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel d,
Qualitätssicherung, Lernziel b,
Annahme und Abholung, Lernziele b bis e,
Annahme und Abholung, Lernziel a,
Umschlag, Lernziel c,