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Hat der Bewerber die Prüfung nicht bestanden, kann er sie nach erneuter Zulassung, frühestens nach drei Monaten, wiederholen. Besteht der Bewerber auch die Wiederholungsprüfung nicht, kann er sie nur noch einmal, und zwar frühestens nach Ablauf von weiteren sechs Monaten, wiederholen.
Eine nichtbestandene Prüfung darf zweimal wiederholt werden, jedoch frühestens sechs Monate nach Beendigung der vorangegangenen Prüfung.
Eine nicht bestandene Prüfung darf zweimal wiederholt werden, jedoch jeweils frühestens sechs Monate nach Beendigung der vorangegangenen Prüfung.
Eine nicht bestandene Prüfung darf zweimal wiederholt werden, jedoch frühestens sechs Monate nach Beendigung der vorangegangenen Prüfung.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Teilnehmer gegen das…
Hat eine Anwärterin oder ein Anwärter die Prüfung nicht bestanden, so kann sie oder er zur einmaligen Wiederholungsprüfung zugelassen werden. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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