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Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung nach dieser Verordnung wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der ersten beruflichen Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik nachgewiesen.
Die Prüfung wird von der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle durchgeführt.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person nach § 53b Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes die im Rahmen der Berufsausbildung erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft hat und die im Rahmen der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt hat. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, als technischer Spezialist oder als technische Spezialistin für Fahrzeuge und deren Systeme komplexe fachliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Diagnose, Instandhaltung und Nachrüstung unter Berücksichtigung der Organisation und Abwicklung von Kundenaufträgen eigenständig und verantwortlich umzusetzen. Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
technische Entscheidungen treffen und begründen, insbesondere unter Berücksichtigung
des Qualitätsmanagements,
des Arbeitsschutzrechts,
des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Datenverarbeitung,
des Umweltschutzes und der Ressourceneffizienz sowie
technologischer sowie gesellschaftlicher Entwicklungen, insbesondere digitaler Technologien,
Konzepte für Arbeitsprozesse entwickeln und umsetzen,
Kundenwünsche und jeweilige auftragsbezogene Rahmenbedingungen ermitteln, Anforderungen ableiten, Kunden und Kundinnen beraten, Serviceleistungen anbieten, Lösungen entwickeln und Leistungen kalkulieren,
Arbeitsprozesse zur Leistungserbringung planen, organisieren und überwachen,
Leistungen erbringen, insbesondere
Fahrzeuge, Fahrzeugbaugruppen, Fahrzeug- und Karosseriebauteile sowie vernetzte Fahrzeugsysteme anhand von standardisierten Merkmalen identifizieren, überprüfen und instand halten,
mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme, insbesondere Antriebs-, Brems-, Steuerungs-, Fahrwerks-, Sicherheits-, Komfort-, Assistenz- und Zusatzsysteme, überprüfen, instand halten, nachrüsten und vernetzen,
Softwarestände ermitteln, zwischenspeichern und aktualisieren sowie Fahrzeugbauteile codieren und kalibrieren,
komplexe, systemübergreifende Fehlersuche durchführen sowie
Karosserie-, Struktur- und Lackschäden beurteilen und instand setzen,
technische, organisatorische und rechtliche Gesichtspunkte bei der Leistungserbringung berücksichtigen, insbesondere
die Fahrzeugtechnologien sowie die vernetzten Informations- und Kommunikationstechnologien,
die Diagnose-, Überprüfungs- und Instandhaltungstechniken,
die berufsbezogenen Rechtsvorschriften, technischen Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie
das Material sowie die Geräte, Maschinen und Werkzeuge,
Hersteller- und Produktinformationen beachten,
fahrzeugbezogene Dokumente, insbesondere Pläne, Zeichnungen und Protokolle sichten, anfertigen, bewerten und anwenden,
Arten und Eigenschaften von zu bearbeitenden und zu verarbeitenden Materialien berücksichtigen,
Qualitätskontrollen durchführen, Fehler, Mängel und Störungen analysieren und beseitigen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren sowie
erbrachte Leistungen kontrollieren, dokumentieren und übergeben, Rechnungen erstellen und Nachkalkulationen durchführen sowie Auftragsabwicklung auswerten und Protokolle erläutern.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung „Geprüfter Berufsspezialist für Kraftfahrzeug-Servicetechnik“ oder „Geprüfte Berufsspezialistin für Kraftfahrzeug-Servicetechnik“.