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Anträge nach § 17a Absatz 3 bis 5 sowie nach § 18 Absatz 4 KHG, § 13 KHEntgG und § 19 BPflV sind schriftlich in 16-facher Ausfertigung oder elektronisch an den Vorsitz der zuständigen Schiedsstelle zu richten. Die Anträge sind bei der Geschäftsstelle einzureichen. Weitere Ausfertigungen des Antrags sind von der antragstellenden Person den Parteien unmittelbar zuzuleiten.
In dem Antrag sind der Sachverhalt zu erläutern, das bisherige Ergebnis der Pflegesatzverhandlungen zusammengefasst darzustellen sowie die Gründe aufzuführen, weshalb eine Vereinbarung nicht zustande gekommen ist. Die für eine Entscheidungsfindung erforderlichen Unterlagen sind beizufügen.
In dem Antrag sind der Sachverhalt zu erläutern, ein zusammenfassendes Ergebnis der vorangegangenen Verhandlungen darzulegen sowie eindeutig zu bezeichnen, über…
In dem Antrag sind der Sachverhalt zu erläutern, ein zusammenfassendes Ergebnis der vorangegangenen Verhandlungen darzulegen sowie eindeutig zu bezeichnen, über…
Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer Partei eingeleitet. Der Antrag kann bei der Schiedsperson schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll…
Kommt eine Entscheidung der Schiedsstelle in Angelegenheiten der Pflegesatzverfahren nach § 85 des Elften Buches Sozialgesetzbuch innerhalb von sechs Wochen…
Anträge sind schriftlich mit Begründung in mindestens drei Stücken unter Bezeichnung der Beweismittel und Beifügung etwa vorhandener Urkunden und sonstiger…
In dem Antrag sind der Sachverhalt zu erläutern, ein zusammenfassendes Ergebnis der vorangegangenen Verhandlungen darzulegen sowie die Teile des beabsichtigten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.