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Die Kindertagespflegeperson schließt mit den Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag, in dem die wichtigsten Punkte der Betreuung festgelegt sind. Der Betreuungsvertrag darf keine Regelungen enthalten, die geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden oder zu beeinträchtigen.
Die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagespflegeperson und den Erziehungsberechtigten erfolgt partnerschaftlich und vertrauensvoll. Die Erziehungsberechtigten haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses des Kindes und informieren die Kindertagespflegeperson über dessen Besonderheiten.
Die Kindertagespflegeperson unterstützt die Aufnahme von Kontakten der Erziehungsberechtigten aller betreuten Kinder untereinander und bietet die Möglichkeit zum Informationsaustausch.