§ 17 WpI-AnzVVerordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz
Wird der geprüfte Jahresabschluss ohne Änderungen festgestellt, so genügt die Mitteilung hierüber mit dem Datum des Tages der Feststellung. Die Einreichung des…
§ 33 Abs. 2 SächsEigBVOSächsische Eigenbetriebsverordnung
Werden der Jahresabschluss oder der Lagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert, hat der Abschlussprüfer diese Unterlagen erneut zu prüfen, soweit es…
§ 8 Abs. 3 PublGGesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
Wird der Jahresabschluss nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert, so hat der Abschlussprüfer diese Unterlagen erneut zu prüfen, soweit es die Änderung…
§ 42a Abs. 1 GmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluß und den Lagebericht unverzüglich nach der Aufstellung den Gesellschaftern zum Zwecke der Feststellung des…
§ 38 Abs. 1 KMAGGesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte
Ein Institut nach § 37 Absatz 1 Satz 1 hat den aufgestellten sowie später den festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der Bundesanstalt und der…