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Auslandslehrer im Sinne dieser Bestimmungen sind beamtete Lehrer im Schuldienst eines Landes der Bundesrepublik Deutschland, die mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle und mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes im Ausland tätig sind.
entweder an einer deutschen Schule
oder an einer „Europäischen Schule“
oder im Schulwesen oder Hochschulwesen eines fremden Staates
oder im Dienst des Goethe-Instituts e.V.