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Lehrer aus dem inländischen Schuldienst, die als Auslandslehrer verwendet werden wollen, müssen die für ihre Anstellung laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt haben.
Beamte auf Probe müssen sich in diesem Beamtenverhältnis mindestens zwei Jahre im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben.