§ 1 KMAuslLehrVbg SLVerwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und den Kultusministern der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über den Einsatz deutscher Lehrkräfte im Ausland („Rahmenstatut für die Tätigkeit deutscher Lehrkräfte im Ausland“) Vom 21. Dezember 1994
Auslandslehrer im Sinne dieser Bestimmungen sind beamtete Lehrer im Schuldienst eines Landes der Bundesrepublik Deutschland, die mit Genehmigung der nach…
§ 107 Abs. 3 Nr. 1 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
die Personalausgaben für Lehrerinnen und Lehrer für zusätzliche Unterrichtsmehrbedarfe und Ausgleichsbedarfe bei befristeter Beschäftigung von Aushilfskräften…
§ 3 Abs. 8 FESchVO NRWVerordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen
Vor der Übernahme von Lehrkräften mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen aus anderen Ländern ist der Ersatzschulträger verpflichtet,…
§ 13 Abs. 2 GTagSchulO SL 2013Verordnung - Schulordnung - über die Gebundene und die Teilgebundene Ganztagsschule (Ganztagsschulverordnung) Vom 30. Januar 2013
In der Lernzeit sowie der gebundenen und ungebundenen Freizeit können die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte durch ergänzende Angebote, bei denen sonstiges…
§ 25 Abs. 1 PrivSchGGesetz Nr. 751 über Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PrivSchG) Vom 30. Januar 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985
1Die Schulaufsichtsbehörde soll Ersatzschulen, die nach § 28 und § 32a staatliche Finanzhilfe erhalten, auf Antrag staatliche Lehrkräfte unter Fortzahlung der…