Abkommen über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Vom 20. Juni 1959[1]
Das Plenum der Kultusministerkonferenz stellt jährlich den Entwurf des Haushaltsvoranschlages des Sekretariats auf. Er bedarf der Zustimmung der Finanzminister der Länder mit Zweidrittelmehrheit.
§ 2 KMKSekAbk SL
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