Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Erledigung der laufenden Geschäfte der Ständigen Konferenz der Kultusminister (Kultusministerkonferenz) und der in ihrem Rahmen verwalteten Einrichtungen stellt das Land Berlin eine Dienststelle als Sekretariat der Kultusministerkonferenz zur Verfügung.
Das Sekretariat hat seinen Sitz am Sitz der Bundesregierung.
Die Bediensteten des Sekretariats sind Bedienstete des Landes Berlin. Beamte und Angestellte werden auf Vorschlag der Kultusministerkonferenz eingestellt, ernannt und entlassen. Für den Vorschlag auf Ernennung und Entlassung des Leiters des Sekretariats (Generalsekretär) ist ein Beschluss des Plenums der Kultusministerkonferenz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder erforderlich.
Das Recht, dem Sekretariat fachliche Weisungen zu erteilen, steht dem Präsidium der Kultusministerkonferenz zu.
Der Generalsekretär und die anderen Bediensteten unterstehen der Dienstaufsicht des Senators für Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin. Die Dienstaufsicht über die anderen Bediensteten übt der Senator für Wissenschaft und Forschung Berlin durch den Generalsekretär aus.