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Bei dem für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerium wird ein Landesfachbeirat für Kurorte und Heilquellen eingerichtet. Er ist bei allen grundsätzlichen Fragen, die Kurorte und das Bäderwesen betreffen, zu beteiligen und ihm ist Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.
Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium kann Regelungen insbesondere zur Zusammensetzung des Landesfachbeirates, seiner Einberufung und seinen Aufgaben treffen.
Abschnitt
Übergangs-, Bußgeld- und Schlussbestimmungen
Landesfachbeirat für Kurorte und Heilquellen
die Errichtung, Teilung, Auflösung oder Zusammenlegung von Fachbereichen und von Abteilungen
das für berufliche Bildung zuständige Ministerium,
aus dem für Bauen zuständigen Ministerium,
Das für Gesundheit zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem für Kommunales zuständigen Ministerium Vorschriften über die Befähigung der Berufe…
Betrieb und Pflege sowie
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.