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In Ergänzung zu § 5 unterstützen die Krankenhäuser und die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen, in denen Pflegefachpersonen tätig sind, den Errichtungsausschuss und die Pflegekammer auf Anforderung bei der Ermittlung der Berufsangehörigen nach § 1 Nummer 3 durch Übermittlung der in § 115 Absatz 6 Nummer 1 bis 6 genannten Angaben zu den bei ihnen tätigen oder eine Tätigkeit aufnehmenden Berufsangehörigen. Sie informieren die Berufsangehörigen über die übermittelten Daten und deren Empfänger. Der Errichtungsausschuss, und nach dessen Auflösung die Pflegekammer, bestimmt die Einzelheiten der Übermittlung. § 58 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass ein Zwangsgeld bis zu 50 000 Euro gegen die Leitung des Krankenhauses oder der Einrichtung festgesetzt werden kann. Diese Regelungen treten am 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Das fachlich zuständige Ministerium und die übrigen Landeskammern unterstützen den Errichtungsausschuss und den vorläufigen Vorstand fachlich und organisatorisch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Der Errichtungsausschuss kann zur Erfüllung seiner Aufgaben auch externe Sachverständige hinzuziehen.
Der Errichtungsausschuss ermittelt die in § 1 Nummer 3 genannten Berufsangehörigen, die Mitglieder der Pflegekammer werden. Die Berufsangehörigen haben dem…
Die Kammern sind berechtigt, Auskünfte über berufsrechtliche Ermittlungen, Maßnahmen nach § 60 und Rügen sowie Mahnungen nach § 58e anderen Kammern zur Ausübung…
Die Kammern haben durch besondere Satzung mit Genehmigung der in § 3 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz NRW bestimmten Aufsichtsbehörde…
auf Verlangen der Aufsichtsbehörden Stellungnahmen abzugeben sowie auf Verlangen der zuständigen Behörden Fachgutachten zu erstatten und Sachverständige zu…
Das Nähere zum Verfahren der Datenmeldungen und zum Datenabgleich einschließlich des Verfahrens nach § 4 Absatz 1 des Meldegesetzes NRW in der Fassung der…
Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen, Sachverständige nach § 87 Absatz 2 Nummer 4 der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.