KohleAusG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietVerfassungsrechtEingangsformel KohleAusGGesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer GesetzeArt 1 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:Art 1