Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft. § 5 tritt mit Wirkung vom 15. August 1996 in Kraft.
Mit dem in Absatz 1 Satz 1 bestimmten Zeitpunkt tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die vorläufige Regelung der Dienstaufwandsentschädigungen für die Landräte, hauptamtlichen Bürgermeister und hauptamtlichen Beigeordneten (Dienstaufwandsentschädigungs-Verordnung – DAE-VO) vom 15. September 1992 (SächsGVBl. S. 447) außer Kraft. Dresden, den 3. Dezember 1997 Der Staatsminister des Innern Klaus Hardraht
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.