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Für hauptamtliche Ortsvorsteher gelten die Bestimmungen dieser Verordnung für die hauptamtlichen Bürgermeister entsprechend; maßgebend ist die Einwohnerzahl der Ortschaft.
Für hauptamtliche Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gelten die Bestimmungen über die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister entsprechend;…
Auf hauptamtliche Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher finden die für Beamtinnen und Beamte auf Zeit geltenden Vorschriften mit der Maßgabe des § 147 Absatz 1…
Für hauptamtliche Ortsvorsteher gelten die Bestimmungen dieser Verordnung über die hauptamtlichen Bürgermeister entsprechend; maßgebend ist die Einwohnerzahl…
Für ehrenamtliche Ortsvorsteher im Sinne von § 9 Absatz 5 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung und der entsprechenden Vorschriften in den Gesetzen über die…
Auf hauptamtliche Ortsvorsteher nach § 9 Abs. 6 Satz 2 SächsGemO finden die für Beamte auf Zeit geltenden Vorschriften mit der Maßgabe des § 160 Abs. 1 Nr. 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.