§ 7 Abs. 3 SGBGGesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen an Land und Fotovoltaik- Freiflächenanlagen im Saarland (Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz - SGBG) Vom 12. Juni 2024*)
Das für Energie zuständige Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
§ 12 Abs. 3 BürgEnG NRWGesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen
Das für Energie zuständige Ministeriumerlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
§ 1 Abs. 2 LaFoVErmÜVO SNErmächtigungsübertragungsverordnung Land- und Forstwirtschaft sowie Verbraucherschutz
Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft erlässt die Rechtsverordnungen nach