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Das Saarland übernimmt befristet bis zum 31. Dezember 2022 einen Festbetrag an den Ausgaben der Kosten der Unterkunft und Heizung der Gemeindeverbände nach § 22 Absatz 1 SGB II nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Sondervermögens zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie.
Die Mittel nach Absatz 1 werden im Jahr 2020 anteilsmäßig nach der Summe der dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr gemeldeten Aufwendungen für Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch vom Januar bis Juni 2020 auf die Gemeindeverbände verteilt. Für die Jahre 2021 und 2022 werden jeweils die gemeldeten Aufwendungen im Zeitraum von Juli des Vorjahres bis Juni des Auszahlungsjahres für die anteilsmäßige Verteilung zugrunde gelegt.
Die Mittel sind zur Reduzierung der Gemeindeverbandsumlage zu verwenden.