Art. 2 Abs. 3 Nr. 16 SN-12595Gesetz zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderungen
§ 130 wird wie folgt gefasst: „§ 130 Übergangsbestimmung zur Rechtsstellung von Bürgermeistern Ein Bürgermeister, der nach § 51 Abs. 2 Satz 3 in der am 17.…
Art. 4 Abs. 3 KomRÄndG SNÄnderungen des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen
In den Fällen des § 9 Abs. 6 Satz 2 SächsGemO können die bisherigen Bürgermeister bis zum Ablauf ihrer Amtszeit in ihrem Beamtenverhältnis als Beamter auf Zeit…
Art. 1 Abs. 3 SN-3448Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften und zur Vorbereitung der Gemeindegebietsreform
In den Fällen des § 9 Abs. 6 Satz 2 SächsGemO können die bisherigen Bürgermeister bis zum Ablauf ihrer Amtszeit in ihrem Beamtenverhältnis als Beamter auf Zeit…