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Findet Mehrheitswahl statt, sind die Bewerber und Personen mit den höchsten Stimmenzahlen in der Reihenfolge dieser Zahlen gewählt. Die nicht gewählten Bewerber und Personen sind in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmenzahlen als Ersatzpersonen festzustellen. Bei Stimmengleichheit nach Satz 1 oder 2 entscheidet das vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses zu ziehende Los.
Bei Mehrheitswahl werden die Gemeinderatssitze auf die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge der auf sie entfallenden höchsten…
Bei Mehrheitswahl sind die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in der Reihenfolge dieser Zahlen gewählt. Die nicht gewählten Bewerber sind in der…
Bei Durchführung der relativen Mehrheitswahl sind diejenigen Bewerberinnen und Bewerber gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit…
Gewählt ist die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der die meisten Stimmen erhalten hat. Ersatzmitglied ist die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der…
Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Bei nur einer Bewerberin ist diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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