§ 3 KonjAusglRFrVVerordnung über die Freigabe von Mitteln aus den Konjunkturausgleichsrücklagen der Haushaltsjahre 1969 und 1970
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 4 KonjAusglRV 1969Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1969
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 KonjAusglRV 1970Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1970
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 KonjV 2Zweite Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 KonjV 1Erste Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.