Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für Grund-, Haupt- und Sonderschulen (Volksschulen) in Trägerschaft der katholischen Kirche ersetzt das Land den Aufwand für die fortdauernden Personal- und Sachkosten, der sich nach dem der öffentlichen Schulen bemisst. Für Erweiterte Realschulen und Sekundarschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche ersetzt das Land mindestens 95 vom Hundert dieses Aufwands für die Klassenstufen 5 bis 9 und mindestens 90 vom Hundert dieses Aufwands für die Klassenstufe 10. Für die sonstigen Ersatzschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche ersetzt das Land mindestens 90 vom Hundert dieses Aufwands.