Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Privatschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche
Das Land gewährt den Schülern von Ersatzschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche in gleichem Umfang Lernmittelfreiheit wie den Schülern entsprechender öffentlicher Schulen.
Art. 7 KonkordatPSchul SL
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