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Vor Bestellung eines Fachleiters für das Fach Katholische Religion an einem Seminar im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt an Schulen sowie eines Fachberaters für das Fach Katholische Religion bei der obersten Schulaufsichtsbehörde[3] wird sich der zuständige Minister mit der zuständigen kirchlichen Oberbehörde ins Benehmen setzen.
Ein Beauftragter der zuständigen kirchlichen Oberbehörde ist berechtigt, bei den mündlichen Prüfungen einschließlich der Lehrproben im Rahmen der staatlichen Lehramtsprüfungen für das Fach Katholische Religion anwesend zu sein.
Die Mitglieder der bei den staatlichen Prüfungen für das Lehramt an Schulen im Fach Katholische Religion gebildeten Prüfungsausschüsse werden vom zuständigen Minister im Benehmen mit der zuständigen kirchlichen Oberbehörde bestellt. Für Professoren der Katholischen Theologie an der Universität des Saarlandes gilt das Benehmen als hergestellt.
Personen nach Absatz 1 und Absatz 3 müssen im Besitz der kirchlichen Bevollmächtigung (missio canonica) sein.