Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Ausbildung von Lehrkräften für das Fach Katholische Religion und über die Erteilung katholischen Religionsunterrichts an den Schulen im Saarland
Die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts setzt die kirchliche Bevollmächtigung (missio canonica) durch den zuständigen Diözesanbischof voraus.
Art. 7 KonkordatSchul SL
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